Unsere Aufgaben
Satzungsgemäß ist unmittelbarer und ausschließlicher Zweck des Verbandes die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Immobilien-, Hypotheken- und Baurechtes, insbesondere durch Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung, mithin die Vergabe von Forschungsaufträgen an staatliche und private Institutionen.
Nach Abschluss der Forschungsarbeiten erfolgt eine Auswertung, Würdigung und zeitnahe Veröffentlichung der Arbeiten.
Der Forschungsverband schafft damit das wissenschaftliche Fundament und die Rechtssicherheit, um in der Immobilienbranche erfolgreich tätig sein zu können.